AfD-Mitarbeiter darf wegen Russland-Kontakten keinen Bundestagsausweis bekommen
Der Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten hatte keinen Bundestagsausweis bekommen – zu Recht, wie nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied. Grund sind Kontakte des Mannes zu staatlichen Stellen in Russland.

Bundestagsverwaltung darf Mitarbeiter von AfD-Abgeordnetem den Zutritt verweigern
Kein Bundestags-Hausausweis für einen AfD-Mitarbeiter, der Verbindungen ins Umfeld russischer Geheimdienste hat: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat diese Entscheidung bestätigt. Sie ist nicht anfechtbar.
Häufige Fragen
Q:Warum darf ein AfD-Mitarbeiter keinen Bundestagsausweis erhalten?
Der AfD-Mitarbeiter darf keinen Bundestagsausweis erhalten, weil er Kontakte zu Russland hat.
Q:Wer hat das Zutrittsverbot für den AfD-Mitarbeiter ausgesprochen?
Die Bundestagsverwaltung hat den Zutritt für den Mitarbeiter von AfD-Abgeordnetem verweigert.
Q:Welche Konsequenzen hat das für den AfD-Mitarbeiter?
Der AfD-Mitarbeiter kann aufgrund der Kontakte zu Russland nicht an Bundestagsaktivitäten teilnehmen.
Q:Gibt es eine rechtliche Grundlage für das Zutrittsverbot?
Ja, die Bundestagsverwaltung hat das Zutrittsverbot auf Grundlage interner Richtlinien ausgesprochen.
Q:Wie reagiert die AfD auf das Zutrittsverbot?
Die AfD hat möglicherweise rechtliche Schritte in Erwägung gezogen, um gegen das Zutrittsverbot vorzugehen.